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Keine Einbaupflicht für Smart-Meter - BSI
#1
Bis vor der neuen Gesetzesänderung zum Einbau von Smart-Metern im Mai 2023 stand auf der Seite des BSI der Hinweis, dass das BSI die Allgemeinverfügung vom 07. Februar 2020 zurück genommen hat und somit keine Pflicht zum Einbau eines Smart-Meters besteht. 

Mit Verabschiedung des neuen Gesetzes im Mai durch Herrn Habeck wurde dieser Text auf der Seite des BSI gelöscht, die komplette Information geändert. Eine Erklärung des BSI das die Allgemeinverfügung wieder Gültigkeit besitzt, ist nirgends zu lesen. Demnach gehe ich davon aus, das diese Rücknahme nach wie vor Bestand hat, da auch das Verfahren vor dem VG Köln nach wie vor nicht abgeschlossen zu sein scheint. Nur weil Herr Habeck ein neues Gesetz beschließt, das mehr als Fragwürdig ist und hier die Frage der Rechtswidrigkeit noch nicht geklärt ist, heisst dies für mich noch lange nicht, damit alle vorher zurück genommenen Allgemeinverfügungen sofort wieder in Kraft getreten sind. Dieses muss meiner Meinung nach öffentlich bekannt gegeben werden.

     
Alles Liebe
Gabi
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#2
Hallo. Ich habe eben die Seite der Bundesnetzagentur angeschaut und anscheinend haben sie den Inhalt verändert. Ich habe den Satz " Eine Einbaupflicht besteht jedoch nicht mehr" nicht gefunden.


https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Besc..._MsbG.html 

LG Tatjana
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#3
Hallo Tatjana, 

erst einmal ein herzliches Hallo und Willkommen bei uns  twofinger
Vielleicht magst Dich hier ein wenig Vorstellen und von Dir erzählen   Cool
https://fibromyalgie.forumdernaturheilku...php?fid=71

Das hab ich ja oben geschrieben. Seit Mai 2023 mit neuem Gesetz vom Kinderbuchautor Habeck wurde das still heimlich auf der Seite der Bundesagentur gelöscht.
Fakt ist aber, das die Agentur die Allgemeinverfügung nicht aufgehoben hat. Somit bleibt alles beim alten und über das Verfahren beim Gericht in Köln ist nach wie vor nicht entschieden wurden. Du kannst Dich also immer noch darauf berufen mit Hinweis auf das immer noch offen stehende Verfahren in Köln, wo geklärt wird, ob die Verfügung zum Einbau Smart-Meter rechtswidrig ist oder nicht. Dazu aber dann bitte auch den Quellverweis mit Aktenzeichen mitschicken. Wenn Du Schreiben fertigst, immer mit Quellverweis !

Zitat:Mit Verabschiedung des neuen Gesetzes im Mai durch Herrn Habeck wurde dieser Text auf der Seite des BSI gelöscht,

Es hat nach wie vor Gültigkeit, das alle Haushalte unter 6000 kWh keinen Einbau akzeptieren müssen. Das steht ebenfalls in der Verfügung.
Ebenfalls steht in der Verfügung, das max. 95% der Haushalte mit einem Smart-Meter ausgestattet sein sollen und zwar bis 2032. Bis dahin ist noch viel Zeit.
Wichtig ist ebenfalls als Argument, das der Anbieter unter Druck von Seiten der Regierung und E-Controll steht, da sie Berichte abgeben müssen, wieso und warum sie die Smart-Meter nicht eingebaut bekommen.

Gib mal bitte Infos was Dir geschrieben wurde. 
Wo befinden sich die Ferraris-Zähler bei Dir, weil davon hängt ab, ob bei Dir das Grundrecht weiter Gültigkeit hat, wegen Schutz der eigenen privaten Räume.
Ist Dein Anbieter auch gleich Dein Netzbetreiber oder bist Du bei einem anderen Strom-/Gas-Anbieter? Wichtig wegen Drohungen von Stromabschaltungen.
Ist das Schreiben, das Du bekommen hast per Hand unterschrieben?  Wink
Wer soll den Zähler bei Dir einbauen? Ist das ein Fremdunternehmen, wo Deine Daten ohne Dein Wissen und Einverständnis weitergeleitet wurden? Hier greift dann die Verletzung von Datenschutz.

Du siehst, es gibt eine Menge Möglichkeiten, den Einbau abzuwenden oder zumindest Zeit zu schinden.

Im Foren-Bereich Link-Sammlung findest Du auch noch Informationen, Formschreiben und pdf-Dateien, die weiter helfen können:
https://fibromyalgie.forumdernaturheilku...php?fid=80
Alles Liebe
Gabi
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