22.05.2024, 21:16
Update:
Die Stadtwerke probieren es wieder. Alle Jahre wieder....
Dieses Mal haben sie in der Tat die 3 Monate Ankündigungsfrist eingehalten, auf die ich nicht reagiert habe. Ein Tag vor Pfingsten flatterten dann die 6 Briefe ins Haus. Also Anfang Juni sollen 6 Smart-Meter in unser Haus eingebaut werden. Dieses Mal verzichten Sie auf den Wasserzähler, dieses Jahr ist der Gaszähler dran, der ebenfalls nicht in die Einbaupflicht einbezogen werden darf. Das übliche "die Eichfrist wäre abgelaufen". Heute gab es nur ein einseitiges Schreiben mit Hinweis auf das Messstellengesetz, das der Einbau der Zustimmung bedarf und auf Grund der erneuten gerichtlichen Feststellung und Einbaustopp durch das OVG Münster hier keine Einbaupflicht besteht und diese erneut gestoppt wurde. Nicht gesetzeskonform und rechtswidrig, ebenso die Lizenzierungen. In dem Artikel geht auch hervor, das das OVG eine Lizenzierung der Smart-Meter überhaupt nicht sieht, weil diese nicht möglich sind. Nicht jetzt und auch nicht in Zukunft. Hinweis, das sie erneut gegen den Datenschutz verstossen haben, betreff Terminabsprache für uns mit dem Fremdunternehmen und unberechtigter Weitergabe unserer Daten haben ich ebenfalls wieder angemahnt mit Fristsetzung, das sie den Termin abzusagen haben incl. Nachweis in schriftlicher Form an mich.
Wir freuen uns auf den Tag im Juni und werden sehen, ob jemand vor der Tür steht.
Die Stadtwerke probieren es wieder. Alle Jahre wieder....
Dieses Mal haben sie in der Tat die 3 Monate Ankündigungsfrist eingehalten, auf die ich nicht reagiert habe. Ein Tag vor Pfingsten flatterten dann die 6 Briefe ins Haus. Also Anfang Juni sollen 6 Smart-Meter in unser Haus eingebaut werden. Dieses Mal verzichten Sie auf den Wasserzähler, dieses Jahr ist der Gaszähler dran, der ebenfalls nicht in die Einbaupflicht einbezogen werden darf. Das übliche "die Eichfrist wäre abgelaufen". Heute gab es nur ein einseitiges Schreiben mit Hinweis auf das Messstellengesetz, das der Einbau der Zustimmung bedarf und auf Grund der erneuten gerichtlichen Feststellung und Einbaustopp durch das OVG Münster hier keine Einbaupflicht besteht und diese erneut gestoppt wurde. Nicht gesetzeskonform und rechtswidrig, ebenso die Lizenzierungen. In dem Artikel geht auch hervor, das das OVG eine Lizenzierung der Smart-Meter überhaupt nicht sieht, weil diese nicht möglich sind. Nicht jetzt und auch nicht in Zukunft. Hinweis, das sie erneut gegen den Datenschutz verstossen haben, betreff Terminabsprache für uns mit dem Fremdunternehmen und unberechtigter Weitergabe unserer Daten haben ich ebenfalls wieder angemahnt mit Fristsetzung, das sie den Termin abzusagen haben incl. Nachweis in schriftlicher Form an mich.
Wir freuen uns auf den Tag im Juni und werden sehen, ob jemand vor der Tür steht.
Alles Liebe
Gabi
Gabi