22.05.2024, 17:29
Im April 2024 veröffentlichte das Handelsblatt einen Bericht über den erneuten Einbaustop für Smart-Meter und moderne Messeinrichtungen.
Hierüber entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht OVG in Münster.
Der Einbau dieser Messgeräte ist nicht rechtskonform und daher gesetzeswidrig.
Für die digitalen Messgeräte ist eine Lizenzierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik notwendig, allerdings ist die
Verfügung des BSI nach Ansicht der Richter vom OVG rechtswidrig.
Zu den digitalen bzw. neuartigen Stromzähler zählen die modernen Messeinrichtungen und die Smart Meter.
Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln ist immer noch anhängig.
https://www.handwerksblatt.de/themen-spe...mart-meter
Hierüber entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht OVG in Münster.
Der Einbau dieser Messgeräte ist nicht rechtskonform und daher gesetzeswidrig.
Für die digitalen Messgeräte ist eine Lizenzierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik notwendig, allerdings ist die
Verfügung des BSI nach Ansicht der Richter vom OVG rechtswidrig.
Zu den digitalen bzw. neuartigen Stromzähler zählen die modernen Messeinrichtungen und die Smart Meter.
Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln ist immer noch anhängig.
https://www.handwerksblatt.de/themen-spe...mart-meter
Alles Liebe
Gabi
Gabi