13.10.2023, 14:53
Ich habe nun noch einmal ein bisschen gegooglet und einige Gesetzestexte gelesen.
U.a. bin ich darauf gestossen, das die Eichpflicht nur für Gewerbebetriebe zählt. Somit wären private Haushalte sowieso nicht von der Eichpfliicht betroffen.
Es gab aber vor wenigen Jahren eine komplette Änderung des Eichgesetzes.
Hier steige ich jetzt aber nicht so wirklich durch (bin ja kein Jurist). So wie ich es aber verstehe, fallen die Ferraris-Zähler somit eh nicht unter die Eichpflicht.
Sondern nur noch die elektronischen bzw. digitalen Zähler.
Weiss hier Jemand besser bescheid und kann das beleuchten?
Im Forum Link-Sammlung die Gesetzestexte für die Eichpflicht:
https://fibromyalgie.forumdernaturheilku...hp?tid=318
U.a. bin ich darauf gestossen, das die Eichpflicht nur für Gewerbebetriebe zählt. Somit wären private Haushalte sowieso nicht von der Eichpfliicht betroffen.
Es gab aber vor wenigen Jahren eine komplette Änderung des Eichgesetzes.
Hier steige ich jetzt aber nicht so wirklich durch (bin ja kein Jurist). So wie ich es aber verstehe, fallen die Ferraris-Zähler somit eh nicht unter die Eichpflicht.
Sondern nur noch die elektronischen bzw. digitalen Zähler.
Weiss hier Jemand besser bescheid und kann das beleuchten?
Im Forum Link-Sammlung die Gesetzestexte für die Eichpflicht:
https://fibromyalgie.forumdernaturheilku...hp?tid=318