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Smart Meter: Gericht stoppt Einbaupflicht intelligenter Stromzähler
#1
Der Artikel ist vom 06.03.2021
https://www.heise.de/news/Smart-Meter-Ge...73655.html 

Es werden auf 2 Urteile eingegangen, einmal auf das vom VG Köln und dann auf den vom OVG NRW.
Beide Änträge - Einbau von SmartMetern - wurde gestoppt.

So wie ich lese, müssen insgesamt 3 verschiedene Geräte lizenziert und auf dem Markt verfügbar sein. Das ist ja bis heute nicht der Fall und so wie ich es in der Urteilsbegründung verstanden habe, ist dieses auch nicht möglich. Zudem steht immer noch das Hauptverfahren in Köln bis heute aus (habe hier keine weiteren Urteile oder Berichte zu gefunden), somit muss das Verfahren also immer noch laufen. In dem Beschluss geht auch hervor, dass die Smart-Meter-Geräte im Sekundentakt die Daten weiterleitet und ein Zugriff von Aussen durch Dritte ist möglich und kann/wird auch nicht behoben werden können. 
Des weiteren soll vor dem VG Köln geklärt werden, in wie weit der Pflichteinbau/Einbau von SmartMetern rechtswidrig ist.

Den ganzen Beschluß aus 2021 stelle ich hier als pdf-Datei zur Verfügung und Verlinkung zur Internet-Seite:

https://openjur.de/u/2331331.html 

.pdf   2331331 - Urteil Köln aus 2021.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 1) -->
.pdf   2331331 - Urteil Köln aus 2021.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 1)


Der ganze Beschluß aus 2020 hier als pdf-Datei:

.pdf   2331331.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 2) -->
.pdf   2331331.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 2)



Hier weiterführende Links:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...01162%2F20 

https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...%201162/20 

https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...%203784/20 

https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...20663%2F20 
Alles Liebe
Gabi
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#2
Ich finde den Text sehr markant und wichtig, das ich mir dachte ich "zitiere" den Beitrag hier, bevor er aus dem Netz ganz verschwindet:

"Bis 2032 sollen digitale „Smart Meter“ alle analogen Stromzähler in Deutschland ersetzen. Damit Hacker nicht durch einen Angriff auf die Zähler das Stromnetz lahmlegen können, müssen die Geräte unter strengen Vorschriften lizenziert sein. Das zuständige Bundesamt BSI hat dabei jedoch nach Meinung eines Gerichts nicht korrekt gearbeitet. Die Einbaupflicht wurde vorerst gestoppt.

Münster. Die Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler, sogenannter „Smart Meter“ ist ausgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag (4. März 2021) per Eilbeschluss eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen (Az.: 21 B 1162/20). Damit dürfen vorläufig auch wieder klassische Stromzähler verbaut werden. Schon installierte „Smart Meter“ müssen aber nicht zurückgebaut werden.

Ursache für den Gerichtsbeschluss ist die Klage einer Firma aus Aachen, die andere Stromzähler vertreibt. Das Unternehmen zieht damit gegen eine Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Felde. Das Bundesamt hatte darin festgestellt, dass inzwischen auf dem Markt Smart Meter verfügbar seien, die den gesetzlichen Ansprüchen genügen. Nach dieser Entscheidung griff das Gesetz, dass zum Einbau dieser Geräte verpflichtete.
Einbaupflicht für Smart Meter vorübergehend ausgesetzt

Dadurch wurden die Geräte der Aachener Firma unverkäuflich, was den Anlass zur Klage gab. Flankierend dazu beantragte man eine sofortige Aussetzung der Einbauverpflichtung beim Oberveraltungsgericht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. Die gewährten die Münsteraner Richter tatsächlich: Sie kamen nach einer Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Allgemeinverfügung des BSI voraussichtlich rechtswidrig sei.

Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln (anhängig unter Az.: 9 L 663/20) hat also Aussicht auf Erfolg. Nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts genügen die am Markt verfügbaren „Smart Meter“ nicht den gesetzlichen Anforderungen für ein reibungsloses Zusammenwirken mit anderen technischen Systemen. Fachleute sprechen hierbei von der sogenannten Interoperabilität.

Gesetzliche Anforderungen gelten auch für das BSI
Die Geräte sind nach Angaben des Gerichts nicht entsprechend zertifiziert, wie es das Gesetz erfordert. Sie seien auch gar nicht zertifizierbar, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllten. Dass die Geräte der einschlägigen technischen Richtlinie des BSI genügten, spielt für das Gericht keine Rolle. Denn diese Richtlinie bleibe hinter den Forderungen des Gesetzes zurück und sei daher rechtswidrig. Zwar dürfe das BSI seine Richtlinien dem Fortschritt der Technik anpassen.
Das Bundesamt dürfe aber nicht einfach die Anforderungen unter das gesetzlich geforderte Niveau herabsetzen, weil die aktuell verfügbaren Geräte diese Anforderungen nicht erfüllen. Hier sieht das Gericht die Verantwortung vielmehr beim Gesetzgeber, der die gesetzlichen Bestimmungen anpassen kann, wenn er das für sinnvoll hält. Der Beschluss ist unanfechtbar und eine Ohrfeige für das BSI.

Rund 50 weitere Beschwerdeverfahren mit der gleichen Stoßrichtung sind derzeit beim OVG anhängig, wie das Gericht mitteilte. Kläger seien Messstellenbetreiber, in der Regel Stadtwerke. Für Eigentümer bedeutet das Urteil, dass geplante und von den Stadtwerken unter Umständen bereits angekündigte und terminierte Umrüstungen auf „Smart Meter“ bis auf weiteres aufgeschoben werden dürften.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen  verfasst.
Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.


Quelle: https://www.hausundgrund-verband.de/aktu...icht-5534/ 
Alles Liebe
Gabi
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#3
Auf dieser Seite finden sich auch noch eventl. weitere Verlinkungen, die zur Argumentation helfen können

https://www.golem.de/news/smart-meter-ge...54733.html 
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#4
Das ist der genannte Grund auf der Seite von haufe.de, warum der Roll-out ohne Weiteres weiter läuft:

"Kurz vor der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren am 25.5.2022 vor dem Verwaltungsge
richt Köln hat das BSI die strittige Marktverfügbarkeitserklärung zurückgenommen und stattdessen eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG zur Absicherung des Rollouts erlassen. Das gab die Behörde am 20. Mai bekannt.

Damit konnte der geplante Rollout weiter laufen: Das betraf den Einbau und den Weiterbetrieb durch die Messstellenbetreiber."


https://www.haufe.de/immobilien/wirtscha...40252.html 
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#5
Im April 2024 veröffentlichte das Handelsblatt einen Bericht über den erneuten Einbaustop für Smart-Meter und moderne Messeinrichtungen.
Hierüber entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht OVG in Münster.
Der Einbau dieser Messgeräte ist nicht rechtskonform und daher gesetzeswidrig.

Für die digitalen Messgeräte ist eine Lizenzierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik notwendig, allerdings ist die
Verfügung des BSI nach Ansicht der Richter vom OVG rechtswidrig. 

Zu den digitalen bzw. neuartigen Stromzähler zählen die modernen Messeinrichtungen und die Smart Meter.

Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln ist immer noch anhängig.


https://www.handwerksblatt.de/themen-spe...mart-meter 
Alles Liebe
Gabi
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