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Messstellenbetriebsgesetz - Allgemeinverfügung
#1
Im Mai 2023 konnte man noch auf der Seite der Bundesnetzagentur lesen, dass auf Grund der Rücknahme der Markterklärung (kein Nachweis bzw. Fehlen von zertifizierten Geräten) ein Pflichteinbau nicht besteht. Von der Rücknahme der Markterklärung/Allgemeinverfügung ist allerdings nicht die Rede. Somit besteht für mich nach wie vor kein Plichteinbau.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unseres Robärt, wurde die Markterklärung/Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur einfach mal so eben gelöscht mit dem Hinweis, das der Rollout und somit der Pflichteinbau starten und vollzogen werden kann, wenn genügend zertifizierte Geräte zur Verfügung stehen. Wo aber bitte steht die offizielle Rücknahme der Markterklärung/Allgemeinverfügung, wurde bzw. gibt es einen neuen Gerichtsentscheid dazu? Soweit ich weiss, wurde in Köln über die anscheinend immer noch bestehenden ungeklärten Klage nicht entschieden?

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Besc..._MsbG.html 

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Alles Liebe
Gabi
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