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Eichpflicht für Ferraris-Zähler
#1
Zitat:Gesetzliche Eichung

Jeder Energiezähler, der für die Abrechnung des Energieverbrauch genutzt wird, trägt in Deutschland bisher eine Eichmarke nach dem Eichgesetz.

Stromzähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen in Deutschland der Eichpflicht. Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer (8 Jahre bei elektronischen Zählern, 12 Jahre für mechanische Messwandlerzähler mit Induktionswerk [mit Läuferscheibe] oder 16 Jahre für mechanische Zähler mit Induktionswerk) muss das Messgerät ausgetauscht oder die Eichgültigkeit verlängert werden. Ausnahmen sind möglich. Ein übliches Verfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeit ist die Stichprobenprüfung.

Die Eichung wird bei (staatlich anerkannten) Prüfstellen durchgeführt. Viele Netzbetreiber und Hersteller unterhalten eigene Prüfstellen. Es gibt jedoch auch Firmen, die sich auf die Eichung spezialisiert haben.

Gefunden auf dieser Internetseite: https://dewiki.de/Lexikon/Stromz%C3%A4hler 

Was hier unter anderem benannt wird, die Stichprobenprüfung, hat mir auch mein Energieanbieter erklärt.
Die Ferraris-Zähler liegen, von jeder im Umlauf befindlichen Seriennummer, bei dem Netzanbieter und werden stichprobenhaltig geprüft. Fällt ein Zähler wegen eines "Mangels" auf, wird auch nur diese Serie ausgetauscht und zwar gegen genau den gleichen.

Interessant ist, das z.B. unsere Ferraris-Zähler keine Eichmarke besitzen, somit fallen diese auch nicht unter das Eichgesetz Big Grin , so argumentiere ich. Die hängen hier seit 50 Jahren in den Wohnungen und noch nie wurde hier so ein Druck wegen der Eichpflicht gemacht. Das erste Mal hörten wir davon, wie es um den Einbau der Smart-Meter ging.
Im übrigen geht aus dem Artikel auch hervor, das die Eichpflicht nur für Zähler gilt, die im geschäftlichen Verkehr (Geschäftsräume) genutzt werden.

LG Julia
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#2
Ich habe nun noch einmal ein bisschen gegooglet und einige Gesetzestexte gelesen.
U.a. bin ich darauf gestossen, das die Eichpflicht nur für Gewerbebetriebe zählt. Somit wären private Haushalte sowieso nicht von der Eichpfliicht betroffen.
Es gab aber vor wenigen Jahren eine komplette Änderung des Eichgesetzes.
Hier steige ich jetzt aber nicht so wirklich durch (bin ja kein Jurist). So wie ich es aber verstehe, fallen die Ferraris-Zähler somit eh nicht unter die Eichpflicht.
Sondern nur noch die elektronischen bzw. digitalen Zähler.

Weiss hier Jemand besser bescheid und kann das beleuchten?



Im Forum Link-Sammlung die Gesetzestexte für die Eichpflicht:
https://fibromyalgie.forumdernaturheilku...hp?tid=318
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