21.08.2023, 08:13
Der Artikel ist vom 06.03.2021
https://www.heise.de/news/Smart-Meter-Ge...73655.html
Es werden auf 2 Urteile eingegangen, einmal auf das vom VG Köln und dann auf den vom OVG NRW.
Beide Änträge - Einbau von SmartMetern - wurde gestoppt.
So wie ich lese, müssen insgesamt 3 verschiedene Geräte lizenziert und auf dem Markt verfügbar sein. Das ist ja bis heute nicht der Fall und so wie ich es in der Urteilsbegründung verstanden habe, ist dieses auch nicht möglich. Zudem steht immer noch das Hauptverfahren in Köln bis heute aus (habe hier keine weiteren Urteile oder Berichte zu gefunden), somit muss das Verfahren also immer noch laufen. In dem Beschluss geht auch hervor, dass die Smart-Meter-Geräte im Sekundentakt die Daten weiterleitet und ein Zugriff von Aussen durch Dritte ist möglich und kann/wird auch nicht behoben werden können.
Des weiteren soll vor dem VG Köln geklärt werden, in wie weit der Pflichteinbau/Einbau von SmartMetern rechtswidrig ist.
Den ganzen Beschluß aus 2021 stelle ich hier als pdf-Datei zur Verfügung und Verlinkung zur Internet-Seite:
https://openjur.de/u/2331331.html
2331331 - Urteil Köln aus 2021.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 1) -->
2331331 - Urteil Köln aus 2021.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 1)
Der ganze Beschluß aus 2020 hier als pdf-Datei:
2331331.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 2) -->
2331331.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 2)
Hier weiterführende Links:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...01162%2F20
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...%201162/20
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...%203784/20
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...20663%2F20
https://www.heise.de/news/Smart-Meter-Ge...73655.html
Es werden auf 2 Urteile eingegangen, einmal auf das vom VG Köln und dann auf den vom OVG NRW.
Beide Änträge - Einbau von SmartMetern - wurde gestoppt.
So wie ich lese, müssen insgesamt 3 verschiedene Geräte lizenziert und auf dem Markt verfügbar sein. Das ist ja bis heute nicht der Fall und so wie ich es in der Urteilsbegründung verstanden habe, ist dieses auch nicht möglich. Zudem steht immer noch das Hauptverfahren in Köln bis heute aus (habe hier keine weiteren Urteile oder Berichte zu gefunden), somit muss das Verfahren also immer noch laufen. In dem Beschluss geht auch hervor, dass die Smart-Meter-Geräte im Sekundentakt die Daten weiterleitet und ein Zugriff von Aussen durch Dritte ist möglich und kann/wird auch nicht behoben werden können.
Des weiteren soll vor dem VG Köln geklärt werden, in wie weit der Pflichteinbau/Einbau von SmartMetern rechtswidrig ist.
Den ganzen Beschluß aus 2021 stelle ich hier als pdf-Datei zur Verfügung und Verlinkung zur Internet-Seite:
https://openjur.de/u/2331331.html
2331331 - Urteil Köln aus 2021.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 1) -->
2331331 - Urteil Köln aus 2021.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 1)
Der ganze Beschluß aus 2020 hier als pdf-Datei:
2331331.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 2) -->
2331331.pdf (Größe: 134,62 KB / Downloads: 2)
Hier weiterführende Links:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...01162%2F20
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...%201162/20
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...%203784/20
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...20663%2F20
Alles Liebe
Gabi
Gabi