10.08.2023, 12:01
IQWiG verbreitet falsche Patienten-Informationen
Das IQWiG, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, behauptet in seiner Informationsschrift für Patienten zum Thema „Nahrungsergänzungsmittel und komplementärmedizinische Präparate“, dass Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ (Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie) „ein weniger strenges Zulassungsverfahren durchlaufen“. „Das ist falsch“, so der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Alle Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Sie dienen dazu, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Darunter fallen auch sogenannte „komplementärmedizinische Produkte“, wie pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) sowie Arzneimittel der homöopathischen und anthroposophischen Medizin. Alle Arzneimittel müssen zugelassen oder registriert werden und ihre Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit belegen. Hier gibt es keine Ausnahmen, wie vom IQWiG fälschlich behauptet. Selbst bei registrierten homöopathischen Arzneimitteln entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgrund einer gründlichen Nutzen-Risiko-Bewertung über den Zugang zum Markt.
Zudem ist auch die Aussage falsch, das BfArM stufe die Phytotherapie, die Homöopathie und die anthroposophische Medizin als „besondere Therapierichtung“ ein. Diese Einstufung ist eine eindeutige Regelung im Arzneimittelgesetz und liegt nicht im Ermessen des BfArM.
(Quelle: Natur-Heilkunde-Journal Juli/August 08 – S. 58)
Der Artikel ist aus 2008 und leider hat sich da leider nicht viel geändert. Nach wie vor stehen Lebensmittelergänzungen bzw. gute Vitaminpräparate, sowie homöopathische Mittel auf der "Abschussliste"
Das IQWiG, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, behauptet in seiner Informationsschrift für Patienten zum Thema „Nahrungsergänzungsmittel und komplementärmedizinische Präparate“, dass Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ (Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie) „ein weniger strenges Zulassungsverfahren durchlaufen“. „Das ist falsch“, so der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Alle Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Sie dienen dazu, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Darunter fallen auch sogenannte „komplementärmedizinische Produkte“, wie pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) sowie Arzneimittel der homöopathischen und anthroposophischen Medizin. Alle Arzneimittel müssen zugelassen oder registriert werden und ihre Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit belegen. Hier gibt es keine Ausnahmen, wie vom IQWiG fälschlich behauptet. Selbst bei registrierten homöopathischen Arzneimitteln entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgrund einer gründlichen Nutzen-Risiko-Bewertung über den Zugang zum Markt.
Zudem ist auch die Aussage falsch, das BfArM stufe die Phytotherapie, die Homöopathie und die anthroposophische Medizin als „besondere Therapierichtung“ ein. Diese Einstufung ist eine eindeutige Regelung im Arzneimittelgesetz und liegt nicht im Ermessen des BfArM.
(Quelle: Natur-Heilkunde-Journal Juli/August 08 – S. 58)
Der Artikel ist aus 2008 und leider hat sich da leider nicht viel geändert. Nach wie vor stehen Lebensmittelergänzungen bzw. gute Vitaminpräparate, sowie homöopathische Mittel auf der "Abschussliste"
Alles Liebe
Gabi
Gabi