24.09.2023, 10:31
In dem geschilderten Fall geht es um eine 44jährige Frau mit einer anerkannten Schwerbehinderung von 50 Grad. Auf Grund einer chronischen Fibromyalgie und einem Bandscheibenvorfall (warum hier chronisch steht oder diese sein soll erschließtlich sich mir nicht, da eine Fibromyalgie nicht chronisch werden kann. Sie ist nach wie vor eine unheilbare Erkrankung). Dadurch bedingt auch an psychischen Störungen, hier also einer Depression, Erschöpfungssyndrom und einer Schmerzverarbeitungsstörung (ist typisch bei einer Fibromyalgie) keine langen Wegstrecken mehr zurück legen. Sie benötigt für 500 Meter mehr als 30 Minuten, laut Berichterstattung. Diese hat das Merkzeichen G in ihrem Ausweis beantragt, was auch gerichtlich in erster Instanz abgelehnt wurde. Das Landessozialgericht hat hier für die Frau entschieden.
Wichtig dabei ist, wer das Merkzeichen G in seinem Schwerbehindertenausweis hat und auf soziale Leistungen angewiesen ist, einen Anspruch auf Mehrbedarf in Anspruch nehmen kann.
Hat jemand hier Erfahrungen oder weiterführende Kenntnisse?
https://www.juraforum.de/news/schmerzwah...n-g_143691
https://www.juraforum.de/news/anspruch-a...ung_168099
Wichtig dabei ist, wer das Merkzeichen G in seinem Schwerbehindertenausweis hat und auf soziale Leistungen angewiesen ist, einen Anspruch auf Mehrbedarf in Anspruch nehmen kann.
Hat jemand hier Erfahrungen oder weiterführende Kenntnisse?
https://www.juraforum.de/news/schmerzwah...n-g_143691
https://www.juraforum.de/news/anspruch-a...ung_168099
Alles Liebe
Gabi
Gabi