Benutzerprofil   Private Nachricht senden   Alle Beiträge finden   Alle Threads finden

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Codein
#1
Codein gehört zu der Gruppe der Opiate / Morphin.
Eingesetzt wird es zur Hustenstillung bei Reizhusten und bei Schmerzen.
In der Schmerztherapie wird dieser Bestandteil oft mit Paracetamol eingesetzt oder als euphorisierendes / dämpfendes Rauschmittel missbraucht. Früher wurde das Codein aus dem Schlafmohn gewonnen, ebenfalls wie Morphin.


[Bild: 240_F_71335805_rKRz4M0MIfbki4NBreM6mKC7EUOPIFnz.jpg]


Je nach Dosierung wirkt es dämpfend, schmerzstillend, hustenstillend beruhigend oder euphorisierend. Codein ist umstritten, erst Recht der Einsatz als Hustenstiller. Auf Grund einiger durchgeführter Studien wird dieser Wirkeinsatz bereits bestritten. Der Wirkstoff Codein wird in der Leber zu Morphin abgebaut und die Ausscheidung aus dem Körper erfolgt über die Nieren. Der Abbau des Wirkstoffes im Körper hat eine Halbwertzeit von 3 – 5 Stunden. Je nach Alter kann dies länger oder kürzer sein. Menschen, die Codein sehr schnell im Körper abbauen ist die Einnahme kontraindiziert.

Bei einer Überdosierung des Wirkstoffes kann eine Sauerstoffbeatmung notwendig sein und eine Überwachung durch ein Krankenhaus ist notwendig.

Nebenwirkungen:
  • Koordinationsstörungen der Bewegung
  • Übelkeit
  • Erbrechen
  • erhöhter Muskeltonus der glatten Muskulatur
  • Störungen der Sehkraft
  • Entwicklung von Lungenödemen
  • Euphorie
  • Obstipation
  • Kopfschmerzen
  • Müdigkeit
  • Kurzatmigkeit
  • Schlafstörungen
  • Mundtrockenheit
  • Hautjucken
  • Ekzeme versch. Genese
  • Stimmungsschwankungen
  • zu niedriger Blutdruck (Hypotonie)
  • Atemdepression
  • Bauchspeicheldrüsenentzündung, akut
  • Hautausschläge


Codein darf nicht eingenommen werden bei gleichzeitiger Einnahme von:
  • Beruhigungsmitteln (Psychopharmaka jeglicher Art)
  • Antihistaminika
  • Blutdrucksenkenden Arzneimittel
  • Schlafmittel
  • Hustenstiller
  • MAO-Hemmer
  • andere Schmerzmittel
  • Magensäureblocker
  • kein Alkoholkonsum
  • Codein darf nicht eingenommen werden bei:
  • akuten oder chronischen Erkrankungen der unteren Atemwege
  • Kinder unter 12 Jahre
  • anstehender Geburt
  • drohender Frühgeburt
  • Bewusstlosigkeit
  • Schwangerschaft
  • Stillzeit

Die Verkehrstüchtigkeit ist eingeschränkt, daher ist von der Teilnahme am Straßenverkehr und dem Bedienen von Maschinen abzuraten.
Alles Liebe
Gabi
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Codein - von Gabi - 20.10.2023, 13:55
RE: Codein - von Kuddel - 21.10.2023, 17:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste