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Welche Leistungen bei Harz IV stehen einem mit Behinderung zu?
#1
Als Schwerbehinderter im Arbeitsleben oder Alltag ist in vielerlei Hinsicht gehandicapt. Wenn man dann noch im Bezug von HarzIV steht, hat man Anspruch auf einen Mehrbedarf. Aber wann wird der Mehrbedarf überhaupt anerkannt? Hier bin ich der Meinung, das das Gesetz erheblich aufgearbeitet werden muss. Es gibt viele schwerbehinderte Menschen, die eingeschränkt arbeiten können (verminderte Stundenzahl täglich) und einen Mehrbedarf haben, allerdings keine Anerkennung von dem Merkzeichen G. Diese Menschen sind aus dem Anspruch von Mehrbedarf bei dem Bezug von HarzIV benachteiligt.

Bei einem arbeitenden Schwerbehinderten mit mindestens 50% Anerkennung aber keine Vollzeitarbeit möglich, steht ein Mehrbedarf bei dem Regelsatz zu. Bei erwerbslosen mit dem Merkzeichen G ebenfalls, allerdings nur 17%. Hier sehe ich eine Benachteiligung derer Behinderten, die entweder wenige Stunden am Tag arbeiten können oder gar nicht. Weil diese bekommen keinen anerkannten Mehrbedarf. Oftmals hat man aber vermehrte Therapiekosten (Beteiligungskosten), Versorgungsbedarf, Medikamente, fahrten zum Arzt u.a. Selbst ein Rheumapatiente muss eine individuelle Ernährungsform einhalten. Diese wird auch nicht bei dem Mehrbedarf berücksichtigt.

Macht es Sinn in der heutige, aktuellen Zeit eine Erhöhung oder ein G zu beantragen bei bestehender Schwerbehinderung? Ich bin da Zwiegespalten. Mir wurde durch mehrere Juristen davon abgeraten. In der Regel soll es so sein, dass selbst Behinderte mit einem Merkzeichen und/oder sogar 100% auf über die hälfte des anerkannten Schwerbehinderten Grades zurück gestuft wurden.


https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/...hinderung/ 

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/ge...mehrbedarf 

https://www.hartziv.org/grundsicherung-i...minderung/ 




Hier noch ein kostenloses eBook als pdf:
Harzt 4 bei einer Behinderung – Das sollten Leistungsberechtigte wissen

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/...derung.pdf 
Alles Liebe
Gabi
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