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		<title><![CDATA[Forum Fibromyalgie - Schwerbehinderung]]></title>
		<link>https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/</link>
		<description><![CDATA[Forum Fibromyalgie - https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de]]></description>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 03:29:54 +0000</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Welche Leistungen bei Harz IV stehen einem mit Behinderung zu?]]></title>
			<link>https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/showthread.php?tid=283</link>
			<pubDate>Sun, 24 Sep 2023 11:37:51 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/member.php?action=profile&uid=1">Gabi</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/showthread.php?tid=283</guid>
			<description><![CDATA[Als Schwerbehinderter im Arbeitsleben oder Alltag ist in vielerlei Hinsicht gehandicapt. Wenn man dann noch im Bezug von HarzIV steht, hat man Anspruch auf einen Mehrbedarf. Aber wann wird der Mehrbedarf überhaupt anerkannt? Hier bin ich der Meinung, das das Gesetz erheblich aufgearbeitet werden muss. Es gibt viele schwerbehinderte Menschen, die eingeschränkt arbeiten können (verminderte Stundenzahl täglich) und einen Mehrbedarf haben, allerdings keine Anerkennung von dem Merkzeichen G. Diese Menschen sind aus dem Anspruch von Mehrbedarf bei dem Bezug von HarzIV benachteiligt.<br />
<br />
Bei einem arbeitenden Schwerbehinderten mit mindestens 50% Anerkennung aber keine Vollzeitarbeit möglich, steht ein Mehrbedarf bei dem Regelsatz zu. Bei erwerbslosen mit dem Merkzeichen G ebenfalls, allerdings nur 17%. Hier sehe ich eine Benachteiligung derer Behinderten, die entweder wenige Stunden am Tag arbeiten können oder gar nicht. Weil diese bekommen keinen anerkannten Mehrbedarf. Oftmals hat man aber vermehrte Therapiekosten (Beteiligungskosten), Versorgungsbedarf, Medikamente, fahrten zum Arzt u.a. Selbst ein Rheumapatiente muss eine individuelle Ernährungsform einhalten. Diese wird auch nicht bei dem Mehrbedarf berücksichtigt. <br />
<br />
Macht es Sinn in der heutige, aktuellen Zeit eine Erhöhung oder ein G zu beantragen bei bestehender Schwerbehinderung? Ich bin da Zwiegespalten. Mir wurde durch mehrere Juristen davon abgeraten. In der Regel soll es so sein, dass selbst Behinderte mit einem Merkzeichen und/oder sogar 100% auf über die hälfte des anerkannten Schwerbehinderten Grades zurück gestuft wurden. <br />
<br />
<br />
<a href="https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitslos-mit-behinderung/" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/...hinderung/</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span><br />
<br />
<a href="https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/gesundheit/mehrbedarf-behinderte/#wer_hat_einen_anspruch_auf_mehrbedarf" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/ge...mehrbedarf</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span><br />
<br />
<a href="https://www.hartziv.org/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung/" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.hartziv.org/grundsicherung-i...minderung/</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span><br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Hier noch ein kostenloses eBook als pdf:<br />
Harzt 4 bei einer Behinderung – Das sollten Leistungsberechtigte wissen<br />
<br />
<a href="https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/wp-content/uploads/ebook-hartz-4-behinderung.pdf" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/...derung.pdf</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Als Schwerbehinderter im Arbeitsleben oder Alltag ist in vielerlei Hinsicht gehandicapt. Wenn man dann noch im Bezug von HarzIV steht, hat man Anspruch auf einen Mehrbedarf. Aber wann wird der Mehrbedarf überhaupt anerkannt? Hier bin ich der Meinung, das das Gesetz erheblich aufgearbeitet werden muss. Es gibt viele schwerbehinderte Menschen, die eingeschränkt arbeiten können (verminderte Stundenzahl täglich) und einen Mehrbedarf haben, allerdings keine Anerkennung von dem Merkzeichen G. Diese Menschen sind aus dem Anspruch von Mehrbedarf bei dem Bezug von HarzIV benachteiligt.<br />
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Bei einem arbeitenden Schwerbehinderten mit mindestens 50% Anerkennung aber keine Vollzeitarbeit möglich, steht ein Mehrbedarf bei dem Regelsatz zu. Bei erwerbslosen mit dem Merkzeichen G ebenfalls, allerdings nur 17%. Hier sehe ich eine Benachteiligung derer Behinderten, die entweder wenige Stunden am Tag arbeiten können oder gar nicht. Weil diese bekommen keinen anerkannten Mehrbedarf. Oftmals hat man aber vermehrte Therapiekosten (Beteiligungskosten), Versorgungsbedarf, Medikamente, fahrten zum Arzt u.a. Selbst ein Rheumapatiente muss eine individuelle Ernährungsform einhalten. Diese wird auch nicht bei dem Mehrbedarf berücksichtigt. <br />
<br />
Macht es Sinn in der heutige, aktuellen Zeit eine Erhöhung oder ein G zu beantragen bei bestehender Schwerbehinderung? Ich bin da Zwiegespalten. Mir wurde durch mehrere Juristen davon abgeraten. In der Regel soll es so sein, dass selbst Behinderte mit einem Merkzeichen und/oder sogar 100% auf über die hälfte des anerkannten Schwerbehinderten Grades zurück gestuft wurden. <br />
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<a href="https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitslos-mit-behinderung/" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/...hinderung/</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span><br />
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<a href="https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/gesundheit/mehrbedarf-behinderte/#wer_hat_einen_anspruch_auf_mehrbedarf" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/ge...mehrbedarf</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span><br />
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<a href="https://www.hartziv.org/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung/" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.hartziv.org/grundsicherung-i...minderung/</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span><br />
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Hier noch ein kostenloses eBook als pdf:<br />
Harzt 4 bei einer Behinderung – Das sollten Leistungsberechtigte wissen<br />
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<a href="https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/wp-content/uploads/ebook-hartz-4-behinderung.pdf" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/...derung.pdf</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Juristische Erklärung „Aufgrund"]]></title>
			<link>https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/showthread.php?tid=281</link>
			<pubDate>Sun, 24 Sep 2023 10:32:55 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/member.php?action=profile&uid=9">Julia</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/showthread.php?tid=281</guid>
			<description><![CDATA[In juristischen Schreiben wird oft der Begriff „Aufgrund“ verwendet. Was bedeutet dieser juristisch und welche Auswirkungen hat dieser auf Gerichtsentscheidungen?<br />
<br />
<br />
Diese Frage wird auf der Internetseite von juraforum sehr gut erklärt:<br />
<br />
*Verwendung von „aufgrund“ im Gesetz<br />
*Aufgrund in der Verwaltungspraxis und RechtsprechungBegründung von Verwaltungsakten<br />
*Prüfung von Ermessensentscheidungen<br />
*Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen<br />
<br />
<br />
<br />
<a href="https://www.juraforum.de/lexikon/aufgrund" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.juraforum.de/lexikon/aufgrund</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[In juristischen Schreiben wird oft der Begriff „Aufgrund“ verwendet. Was bedeutet dieser juristisch und welche Auswirkungen hat dieser auf Gerichtsentscheidungen?<br />
<br />
<br />
Diese Frage wird auf der Internetseite von juraforum sehr gut erklärt:<br />
<br />
*Verwendung von „aufgrund“ im Gesetz<br />
*Aufgrund in der Verwaltungspraxis und RechtsprechungBegründung von Verwaltungsakten<br />
*Prüfung von Ermessensentscheidungen<br />
*Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen<br />
<br />
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<a href="https://www.juraforum.de/lexikon/aufgrund" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.juraforum.de/lexikon/aufgrund</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Definition Schwerbehinderung]]></title>
			<link>https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/showthread.php?tid=280</link>
			<pubDate>Sun, 24 Sep 2023 10:10:19 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/member.php?action=profile&uid=9">Julia</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/showthread.php?tid=280</guid>
			<description><![CDATA[Laut §2 Abs. 2 SGB IX gelten Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen, wenn diese mindestens 50 Grad Schwerbehinderung anerkannt bekommen haben. <br />
<br />
<br />
Diese Einschränkungen müssen vorliegen, damit nach §2 Abs. 1 SGB IX eine Schwerbehinderung anerkannt werden kann:<br />
<br />
<br />
*Beeinträchtigung von Körperfunktionen (z.B. Gehbehinderungen, schwere Wirbelsäulenerkrankungen u.a.)<br />
*der Erkrankte wegen diesen Einschränkungen an einem Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist<br />
*schwere psychische Erkrankungen<br />
*verminderte geistige Leistungsfähigkeit<br />
*die Beschwerden/Erkrankung länger als 6 Monate vorliegt (ärztliche Begutachtung)<br />
*die Entwicklung vom altersentsprechenden typischen Zustand abweicht<br />
<br />
<br />
Personen, die mindestens 30% Schwerbehinderung anerkannt bekommen haben (in der Regel ohne Ausweis) gelten nach dem Schwerbehindertengesetz gleichgestellt mit denen, die mindestens 50% Behinderung aufweisen. Diese Gleichstellung besteht aber nicht automatisch und muss beantragt werden. <br />
<br />
<br />
Welche Ansprüche ergeben sich aus einer anerkannten Schwerbehinderung?<br />
<br />
*Kündigungsschutz<br />
*zusätzlicher Urlaubsanspruch (5 Tage) <br />
*Anspruch auf einen behinderten gerechten Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld<br />
*Mehrbedarf bei Sozialleistungen (in Verbindung mit dem Merkzeichen G)<br />
*Steuererleichterung (Steuererklärung)<br />
<br />
<br />
<br />
<a href="https://www.juraforum.de/lexikon/schwerbehinderung" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.juraforum.de/lexikon/schwerbehinderung</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Laut §2 Abs. 2 SGB IX gelten Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen, wenn diese mindestens 50 Grad Schwerbehinderung anerkannt bekommen haben. <br />
<br />
<br />
Diese Einschränkungen müssen vorliegen, damit nach §2 Abs. 1 SGB IX eine Schwerbehinderung anerkannt werden kann:<br />
<br />
<br />
*Beeinträchtigung von Körperfunktionen (z.B. Gehbehinderungen, schwere Wirbelsäulenerkrankungen u.a.)<br />
*der Erkrankte wegen diesen Einschränkungen an einem Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist<br />
*schwere psychische Erkrankungen<br />
*verminderte geistige Leistungsfähigkeit<br />
*die Beschwerden/Erkrankung länger als 6 Monate vorliegt (ärztliche Begutachtung)<br />
*die Entwicklung vom altersentsprechenden typischen Zustand abweicht<br />
<br />
<br />
Personen, die mindestens 30% Schwerbehinderung anerkannt bekommen haben (in der Regel ohne Ausweis) gelten nach dem Schwerbehindertengesetz gleichgestellt mit denen, die mindestens 50% Behinderung aufweisen. Diese Gleichstellung besteht aber nicht automatisch und muss beantragt werden. <br />
<br />
<br />
Welche Ansprüche ergeben sich aus einer anerkannten Schwerbehinderung?<br />
<br />
*Kündigungsschutz<br />
*zusätzlicher Urlaubsanspruch (5 Tage) <br />
*Anspruch auf einen behinderten gerechten Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld<br />
*Mehrbedarf bei Sozialleistungen (in Verbindung mit dem Merkzeichen G)<br />
*Steuererleichterung (Steuererklärung)<br />
<br />
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<a href="https://www.juraforum.de/lexikon/schwerbehinderung" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.juraforum.de/lexikon/schwerbehinderung</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Schmerzwahrnehmung - Anspruch auf Merkzeichen G]]></title>
			<link>https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/showthread.php?tid=279</link>
			<pubDate>Sun, 24 Sep 2023 09:31:24 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/member.php?action=profile&uid=1">Gabi</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://fibromyalgie.forumdernaturheilkunde.de/showthread.php?tid=279</guid>
			<description><![CDATA[In dem geschilderten Fall geht es um eine 44jährige Frau mit einer anerkannten Schwerbehinderung von 50 Grad. Auf Grund einer chronischen Fibromyalgie und einem Bandscheibenvorfall (warum hier chronisch steht oder diese sein soll erschließtlich sich mir nicht, da eine Fibromyalgie nicht chronisch werden kann. Sie ist nach wie vor eine unheilbare Erkrankung). Dadurch bedingt auch an psychischen Störungen, hier also einer Depression, Erschöpfungssyndrom und einer Schmerzverarbeitungsstörung (ist typisch bei einer Fibromyalgie) keine langen Wegstrecken mehr zurück legen. Sie benötigt für 500 Meter mehr als 30 Minuten, laut Berichterstattung. Diese hat das Merkzeichen G in ihrem Ausweis beantragt, was auch gerichtlich in erster Instanz abgelehnt wurde. Das Landessozialgericht hat hier für die Frau entschieden. <br />
<br />
<br />
Wichtig dabei ist, wer das Merkzeichen G in seinem Schwerbehindertenausweis hat und auf soziale Leistungen angewiesen ist, einen Anspruch auf Mehrbedarf in Anspruch nehmen kann.<br />
<br />
<br />
Hat jemand hier Erfahrungen oder weiterführende Kenntnisse?<br />
<br />
<br />
<a href="https://www.juraforum.de/news/schmerzwahrnehmung-begruendet-anspruch-auf-merkzeichen-g_143691" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.juraforum.de/news/schmerzwah...n-g_143691</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span><br />
<br />
<a href="https://www.juraforum.de/news/anspruch-auf-merkzeichen-g-wegen-psychisch-bedingter-gehstoerung_168099" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.juraforum.de/news/anspruch-a...ung_168099</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[In dem geschilderten Fall geht es um eine 44jährige Frau mit einer anerkannten Schwerbehinderung von 50 Grad. Auf Grund einer chronischen Fibromyalgie und einem Bandscheibenvorfall (warum hier chronisch steht oder diese sein soll erschließtlich sich mir nicht, da eine Fibromyalgie nicht chronisch werden kann. Sie ist nach wie vor eine unheilbare Erkrankung). Dadurch bedingt auch an psychischen Störungen, hier also einer Depression, Erschöpfungssyndrom und einer Schmerzverarbeitungsstörung (ist typisch bei einer Fibromyalgie) keine langen Wegstrecken mehr zurück legen. Sie benötigt für 500 Meter mehr als 30 Minuten, laut Berichterstattung. Diese hat das Merkzeichen G in ihrem Ausweis beantragt, was auch gerichtlich in erster Instanz abgelehnt wurde. Das Landessozialgericht hat hier für die Frau entschieden. <br />
<br />
<br />
Wichtig dabei ist, wer das Merkzeichen G in seinem Schwerbehindertenausweis hat und auf soziale Leistungen angewiesen ist, einen Anspruch auf Mehrbedarf in Anspruch nehmen kann.<br />
<br />
<br />
Hat jemand hier Erfahrungen oder weiterführende Kenntnisse?<br />
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<br />
<a href="https://www.juraforum.de/news/schmerzwahrnehmung-begruendet-anspruch-auf-merkzeichen-g_143691" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.juraforum.de/news/schmerzwah...n-g_143691</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span><br />
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<a href="https://www.juraforum.de/news/anspruch-auf-merkzeichen-g-wegen-psychisch-bedingter-gehstoerung_168099" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">https://www.juraforum.de/news/anspruch-a...ung_168099</a><span style="color: #00f;"><sup>&nbsp;<i class="fa fa-arrow-up-right-from-square" title="Link öffnet neuen TAB"></i></sup></span>]]></content:encoded>
		</item>
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