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E-Rezept ab 01.01.2024 verpflichtend - Druckversion

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E-Rezept ab 01.01.2024 verpflichtend - Julia - 21.10.2023

Die nächste Zwangsdigitalisierung für die Menschen. Ab Januar 2024 ist das e-Rezept zumindest für alle Arztpraxen pflicht (rot-weisses Rezept – Kassenrezept). Privatrezepte (grüne und blaue Rezepte) sind im Moment noch davon ausgenommen und alles für die Klimakrise und CO2-Einsparungen.

Das einzige Pro was ich daran sehe, ist, dass weniger Papier verwendet wird und die Archive wegen der Aufbewahrungspflicht entlastet werden. Die Argumentation von Karlchen, dass weniger „unnötige“ Arzneimittelverordnungen statt finden, da die Ärzte dann untereinander sehen können, wer welches Medikament bekommt, auch im Hinblick auf die Nebenwirkungen bzw. Wechselwirkungen von Arzneimitteln ist weit daher geholt. Das ist nur möglich, wenn ich der elektronischen Patientenakte zugestimmt habe. Und CO2 wird damit genauso wenig eingespart, das ist, als wenn ich einen Tropfen Wasser lecke um meinen Durst zu löschen.

Wer das alles nicht möchte, und das sollten eigentlich viele sein, sollte erst einmal noch dringend einen Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte bei seiner Krankenkasse einlegen. Somit ist die „Gesundheitskarte“ nicht frei geschaltet. Ist diese nicht frei geschaltet, kann der Arzt oder sonstige Personen rein gar nichts auf der Karte speichern und einsehen. Die Karte ist schlicht weg leer und es gibt Null Zugriffsrecht. Um das elektronische Rezept bearbeiten zu können, wird ein Handy, Smartphone, Tablet oder sonstiges benötigt. Wenn ich dieses nicht habe, schickt der Arzt via Internet/Digital das Rezept an meine Apotheke. Das heisst, ich muss letztendlich eine Stammapotheke haben. Was ist denn, wenn ich das Rezept zum Wochenende abhole, am Samstag in den Urlaub fahre und möchte das Rezept im Urlaubsort einlösen? Ich muss mich also im Vorfeld nach einer Apotheke in dem Urlaubsort kümmern. Schwieriges Unterfangen. Soweit ich kein „modernes“ Handy, Smartphone o.a. habe, klappt es nicht mit dem e-Rezept. Soweit ich das entnommen habe, ist der Arzt also verpflichtet, mir einen Ausdruck des Rezeptes mitzugeben. Ist zwar nicht das gewohnte Rezept, es ist nur ein „Kopieausdruck“.

Ich sehe das e-Rezept wie die e-Patientenakte mehr als kritisch. Wenn ich eine zweite Meinung einholen möchte, gebe ich dem zweiten Arzt nur „Vorinformationen“ und weder Befund noch anderes. Weil sonst kann ich mir ja eine zweite Meinung auch sparen. Durch die Freischaltung der e-Patientenkarte und/oder e-Rezept hat der Arzt sofort Einblick in meine Patientenakte und somit auch in alle Befunde. In der Vergangenheit und Gegenwart ist es immer noch so, dass Ärzte sich von den Vorbefunden beeinflussen lassen und hier nicht mehr detailiert untersuchen und Diagnosen stellen. Wie ist es, wenn es um einen Arzt bzw. Behandlungsfehler geht. Der Arzt weiss immer, bei wem ich war und die Kommunikation unter den Ärzten ist nach wie vor bombe! Getreu dem Motto „Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus“.

Das andere Thema ist die Sicherheit der Daten und der Datenschutz. Wo bzw. auf welchen Server werden die Daten gespeichert? Wie sicher sind die Server? Meine Info ist es, das die Daten in einer Cloud gespeichert werden. Wo bzw. in welchem Land liegt die Cloud? Wie sieht es da mit dem europäischen Datenschutzrichtlinien aus? Die meisten Länder nehmen es mit dem Datenschutz nicht so ernst. Wie sicher sind Server und Cloud vor Hackangriffen?

Ich persönlich werde auch in Zukunft keine e-Patientenakte freigeben. Dazu muss man wissen, dass die Arztpraxis ohne sonstiges Einverständnis die Daten an die Pharmafirmen „anonymisiert“ weiter gibt und die Krankenkasse ebenfalls. Zu Forschungszwecken versteht sich. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, auch wenn dann noch aussenstehende Abrechnungsstellen dazu kommen, wo meine Daten überall gespeichert werden und wer Zugriff hat. Damit Daten nicht weiter geleitet werden, muss ich jeden einzelnen schriftlich die Weitergabe widersprechen. Das ist eine Mammutaufgabe und meiner Meinung nach unmöglich überhaupt zu bewerkstelligen.

Fazit: Kein Handy, keine Einwillligung in die Zwangsdigitalisierung.

Es liegt wie immer in unseren Händen, was mit uns und unseren Daten passiert. Die Menschheit wird immer weiter, Schritt für Schritt in die Anonymität gedrängt. Das Persönliche gerät immer weiter ins Abseits. Man wird nur noch abgefertigt.




https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-rezept-ist-ab-2024-pflicht-140777/ 

https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/elektronisches-rezept-arzt-apotheke-gesundheitskarte-digitalisierung-100.html 


RE: E-Rezept ab 01.01.2024 verpflichtend - Kuddel - 12.11.2023

Ich habe bereits bei der Krankenkasse einen Widerspruch wegen der elektronischen Patientenakte gemacht und werde auch eine Digitalisierung der Rezepte versuchen so gut es geht zu umgehen. Ich habe ein altes Handy, ein neues kaufe ich mir aus Prinzip schon gar nicht und ich bin gespannt, wie mein Arzt reagieren wird. Die Sprechstundenhilfen sind jetzt schon ganz geil auf die Digitalisierung. Ich denke, die werden alles tun, um mir Steine in den Weg zu rampen. Ich bleibe trotz allem Konsequent werd ja sich nicht der Einzige sein, der da nicht mit macht