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Definition Schwerbehinderung - Julia - 24.09.2023 Laut §2 Abs. 2 SGB IX gelten Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen, wenn diese mindestens 50 Grad Schwerbehinderung anerkannt bekommen haben. Diese Einschränkungen müssen vorliegen, damit nach §2 Abs. 1 SGB IX eine Schwerbehinderung anerkannt werden kann: *Beeinträchtigung von Körperfunktionen (z.B. Gehbehinderungen, schwere Wirbelsäulenerkrankungen u.a.) *der Erkrankte wegen diesen Einschränkungen an einem Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist *schwere psychische Erkrankungen *verminderte geistige Leistungsfähigkeit *die Beschwerden/Erkrankung länger als 6 Monate vorliegt (ärztliche Begutachtung) *die Entwicklung vom altersentsprechenden typischen Zustand abweicht Personen, die mindestens 30% Schwerbehinderung anerkannt bekommen haben (in der Regel ohne Ausweis) gelten nach dem Schwerbehindertengesetz gleichgestellt mit denen, die mindestens 50% Behinderung aufweisen. Diese Gleichstellung besteht aber nicht automatisch und muss beantragt werden. Welche Ansprüche ergeben sich aus einer anerkannten Schwerbehinderung? *Kündigungsschutz *zusätzlicher Urlaubsanspruch (5 Tage) *Anspruch auf einen behinderten gerechten Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld *Mehrbedarf bei Sozialleistungen (in Verbindung mit dem Merkzeichen G) *Steuererleichterung (Steuererklärung) https://www.juraforum.de/lexikon/schwerbehinderung |