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Definition Schwerbehinderung - Druckversion

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Definition Schwerbehinderung - Julia - 24.09.2023

Laut §2 Abs. 2 SGB IX gelten Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen, wenn diese mindestens 50 Grad Schwerbehinderung anerkannt bekommen haben.


Diese Einschränkungen müssen vorliegen, damit nach §2 Abs. 1 SGB IX eine Schwerbehinderung anerkannt werden kann:


*Beeinträchtigung von Körperfunktionen (z.B. Gehbehinderungen, schwere Wirbelsäulenerkrankungen u.a.)
*der Erkrankte wegen diesen Einschränkungen an einem Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist
*schwere psychische Erkrankungen
*verminderte geistige Leistungsfähigkeit
*die Beschwerden/Erkrankung länger als 6 Monate vorliegt (ärztliche Begutachtung)
*die Entwicklung vom altersentsprechenden typischen Zustand abweicht


Personen, die mindestens 30% Schwerbehinderung anerkannt bekommen haben (in der Regel ohne Ausweis) gelten nach dem Schwerbehindertengesetz gleichgestellt mit denen, die mindestens 50% Behinderung aufweisen. Diese Gleichstellung besteht aber nicht automatisch und muss beantragt werden.


Welche Ansprüche ergeben sich aus einer anerkannten Schwerbehinderung?

*Kündigungsschutz
*zusätzlicher Urlaubsanspruch (5 Tage)
*Anspruch auf einen behinderten gerechten Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld
*Mehrbedarf bei Sozialleistungen (in Verbindung mit dem Merkzeichen G)
*Steuererleichterung (Steuererklärung)



https://www.juraforum.de/lexikon/schwerbehinderung