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Eigenblut-Therapie - Gabi - 22.09.2023 Auf Grund eines wohl am Bundesgerichtshof gefällten Urteil die letzten Tage zu dem Thema Eigenblut, wird in der Presse gerade eine Falschmeldung auf Hochtouren verbreitet: Laut Urteil dürfen Heilpraktiker kein Blut abnehmen Diese Meldung ist schlicht weg falsch und der Berufsverband BDH ist bereits dabei, hier eine Richtigstellung über die Pressestelle zu erreichen. Richtig ist, das es hier um das Urteil zur Eigenblut-Therapie geht. In den letzten Instanzen wurde von mehreren Heilpraktikerin Klage erhoben und diese wurden, so meine Information nun ebenfalls vom Bundesgerichtshof ebenfalls abgewiesen. Heilpraktiker dürfen weiterhin Blutabnehmen, wenn es sich hier um Blutentnahmen für Labordiagnostische Zwecke handelt. Ein weiterer Rückschlag für den Heilpraktikerberuf. Seit einigen Jahren versuchen nun die Verbände und auch Heilpraktiker gegen das Verbot der Eigenbluttherapie gerichtlich eine Aufhebung zu erreichen. Es geht hier nicht nur um die Eigenbluttherapie, sondern auch um die Ozontherapie. Laut Gericht, diese Klage wurde durch die Ärztekammer und das Gesundheitsamt forciert, fallen diese Therapieformen, die es seit mehreren Jahrzehnten gibt, angeblich unter das Transfusionsgesetz. Somit ist es nur noch Ärzten erlaubt, diese Therapiemethode, die allerdings von den meisten Ärzten belächelt und abgelehnt wird, durch zuführen. Ich selber habe mehr als 20 Jahre diese Therapieform angewandt, mit sehr großem Erfolg und habe nie auch nur ansatzweise eine Nebenwirkung oder einen Zwischenfall erlebt. Im Gegensatz zu der Ärzteschaft. Wenn Zwischenfälle vorgefallen waren bzw. gemeldet wurden, waren dies ausschließlich bei Ärzten der Fall. Ein großes Therapiespektrum wurde nicht nur zu Ungunsten der Patienten sondern auch für die Therapeuten genommen und der Heilpraktikerberuf um ein weiteres erfolgversprechendes Therapiefeld im Auftrage der Gesundheitsregierung weg genommen. Soweit mir bekannt ist, wurden hierzu auch Gutachten der Regierung vorgelegt, die durch den BDH in Auftrag gegeben wurden (unabhängige Gutachten) und inwieweit nun noch an dem Europäischen Gerichtshof Klage erhoben wird, weiss ich nicht. Soweit ich hier Informationen erhalte, werde ich sie hier zur Verfügung stellen. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverwg-heilpraktiker-duerfen-kein-blut-abnehmen https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/26/gericht-zu-heilpraktikern-keine-blutentnahme-fuer-eigenblutprodukte https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=3%20C%203.22 |