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Zeitplan für Umrüstung und wer betroffen ist - Gabi - 21.08.2023 In dem Artikel aus Mai 2023 von Verband Wohneigentum wurde in kurzen Sätzen der Zeitplan für die Umrüstung und der Ausnahmen berichtet. Dieser Plan ist nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes im Mai veröffentlicht wurden. Ab 2025 sind zur Umrüstung folgende Personen/Haushalte verpflichtet: - Haushalte mit einem Energieverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr. Die Berechnung erfolgt mit Auswertung der letzten 3 Jahre des Durchschnittes errechnet durch die Jahresabrechnungen - Anlagenbetreiber ab 7 kW installierter Leistung. Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7kW kann der Messstellenbetreiber entscheiden, ob er einen SmartMeter einbaut oder hier verzichtet - Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie z.B. einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung. Zu der Sicherheit bzgl. Datenklau wird auch kurz Stellung genommen und diese wird als "heikel" bezeichnet und immer noch nicht abgeklärt. Somit ist die Datenschutzfrage nach wie vor nicht beantwortet. https://www.verband-wohneigentum.de/bv/on228226 |